Wenn Strom in zentralen Kondensationskraftwerken verbraucherfern erzeugt wird, ist die Nutzung der anfallenden Wärme im Rahmen von Kraft-Wärme-Koppelung und damit das Erreichen von Wirkungsgraden von über 90 v.H. praktisch ausgeschlossen.
( Quelle: TAZ 1994)
Die Grundsteuern A und B und der Hebesatz für die Gewerbesteuer (345 v.H.) bleiben also unverändert.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Auch begleitende Vermietermaßnahmen werden unterstützt - mit Zuschüssen in Höhe von 45 v.H. der Baukosten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.03.2001)
Auch kohlebefeuerten Großkraftwerke sind daher wegen ihrer Gesamtwirkungsgrade von deutlich unter 50 v.H. und dem damit verbundenen relativ hohen CO2-Ausstoß ökologisch nicht akzeptabel.
( Quelle: TAZ 1994)
Anteil der Arbeitszeit in v.H. Anspruchswahrung:
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)