Angesichts von zwei Jahren verbüßter Untersuchungshaft könne er "alsbald in den offenen Vollzug kommen, sagte der Vorsitzende Richter Peter Scholz.
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Die Haupttäter des Verbrechens von 1969 hatten vor vier Jahren gegen die Ausstrahlung des Films geklagt, weil sie nach verbüßter lebenslanger Haft ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft gefährdet sahen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)