In einer nicht mehr verbandsgebundenen BVG würde auch der neue, bundesweite Tarifvertrag für kommunale Unternehmen nicht in Kraft treten.
( Quelle: Die Welt vom 01.06.2005)
Die Tarifparteien vereinbarten außerdem, daß zur Arbeitsplatzsicherung in den verbandsgebundenen Verlagen der neuen Bundesländer betriebliche Sonderregelungen vereinbart werden können.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)