Blume-Beyerle verlieh dem mit einer sanften Drohung zusätzlich Gewicht: Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) überwache seit kurzem in allen Fußgängerzonen das verbotswidrige Befahren durch Kraftfahrzeuge und auch Radler.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.05.2003)
Immerhin ist die falsche oder verbotswidrige Fahrbahnbenutzung Unfallursache Nummer eins.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.04.2005)
Ihr Sprecher konzentrierte sich auf eine Rechtsauslegung, die von einem Versammlungsleiter fordert, selbst gegen verbotswidrige Fahnen und Embleme vorzugehen oder im Bedarfsfall Beamte der Polizei damit zu beauftragen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)