verbrauchsunabhängigen

  1. Denn er darf die verbrauchsunabhängigen Kosten nicht komplett auf die übrig gebliebenen Mieter umlegen, sondern muss sie über die Wohnfläche oder die Anzahl der Mietparteien abrechnen. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 05.01.2005)