Um das Eindringen krimineller Ausländer nach Deutschland zu verhindern, will die Bundesregierung dem Bundesgrenzschutz noch vor der Sommerpause das Recht einräumen, verdachtsunabhängig zu kontrollieren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die Polizei soll künftig befugt sein, bei jeder Person verdachtsunabhängig Personalien feststellen sowie deren Taschen kontrollieren zu dürfen.
( Quelle: )
Ebenfalls rechtswidrig sind die erkennungsdienstlichen Behandlungen, die bei den Kontrollen durchgeführt werden, weil sie verdachtsunabhängig und grundlos erfolgen.
( Quelle: Junge Welt 2001)