verfassungsrechtlich

  1. Wie schon im Fall Ludin sei ein Verbot verfassungsrechtlich fragwürdig. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.10.2005)
  2. Eine Entscheidung der Bundesregierung sei keine ausreichende Grundlage, da es sich um einen verfassungsrechtlich fragwürdigen Kampfeinsatz handele, erklärte die Interessenvertretung von Soldaten am Mittwoch in Bonn. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen haben den von Schily und Zypries schärfer gefaßten Passus zur Volksverhetzung vorerst aus dem Gesetzentwurf gestrichen, weil sie dies ebenfalls für verfassungsrechtlich bedenklich halten. ( Quelle: Die Welt vom 18.02.2005)
  4. Mit diesem Gebot verträgt sich die gleichzeitige Führung einer Partei nach meiner Auffassung nicht, auch wenn sie, wie ich ausdrücklich betonen möchte, verfassungsrechtlich nicht verboten ist. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. So seien etwa in Deutschland die gleich nach dem 11. September erlassenen Anti-Terror-Gesetze rechtsstaatlich problematisch und verfassungsrechtlich bedenklich. ( Quelle: ZDF Heute vom 22.05.2004)
  6. Damit wird die Verantwortung des Parlaments über den Einsatz von Soldaten auf die Bundesregierung übertragen und damit seine verfassungsrechtlich gesicherte Verantwortung für ein verfassungsgemäßes Gebot abgetreten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.11.2001)
  7. Nach Ansicht von Scholz ist es "verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen", wenn Gasversorger unter Berufung auf Paragraph 315 BGB zur Offenlegung ihrer Kostenkalkulation gezwungen werden. ( Quelle: Die Welt vom 21.09.2005)
  8. Eichel forderte dazu eine "verfassungsrechtlich abgesicherte" Beteiligung der Länder an der Mineralölsteuer. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  9. Der frühere Verfassungsrichter Hans-Hugo Klein sagte dem "Handelsblatt", der Weg zur Neuwahl über eine inszenierte Vertrauensfrage sei verfassungsrechtlich von begrenztem Risiko. ( Quelle: Spiegel Online vom 24.05.2005)
  10. Schon nach 27 Jahren, argumentieren die Experten des Ökoinstituts, hätten die Reaktoren ihre Kosten eingespielt, danach sei eine Stilllegung verfassungsrechtlich unbedenklich. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)