verhält

  1. Der ehemalige Fraktionschef verhält sich seit seiner Degradierung durch Parteichefin Angela Merkel allerdings nicht sonderlich loyal. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.03.2003)
  2. Das ist kein Problem, wenn man sich vorbildlich und ausgeglichen verhält", sagt Deschamps. ( Quelle: Welt 1998)
  3. Medienforscher Weischenberg erklärt: "Wir haben hier eine schwierige Ausgangslage, da sich die Telekom manchmal noch wie ein Monopolist verhält besonders bei der Nutzung ihrer Kabelnetze. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. Mit Denning Point verhält es sich anders: Das ist eine Behausung, vor der andere Gebäude zu flüchten scheinen, ein trostloser, zugiger Kasten, zwanzig Stockwerke hoch, umgeben von flachen, heruntergekommenen Ladenbaracken mit vernagelten Fenstern. ( Quelle: Die Zeit (51/2001))
  5. Ähnlich verhält es sich mit dem aggressiven Techniker Dennis Weiland, der nach seiner Rückkehr von einer längeren Verletzungspause nicht mehr richtig in Tritt kommt, sich in seinen Aktionen verzettelt, zu keiner klaren Spielanlage findet. ( Quelle: )
  6. Die Stimmung für Schröder wird wieder besser, das ist schon jetzt zu spüren; aber die guten Werte für die Union werden, wenn sie sich klug verhält, nicht dramatisch sinken. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.06.2003)
  7. Zum Beispiel 1964 "Le Bonheur" (Das Glück), der sich nicht immer eindeutig zu den Verlockungen des Wohlbehagens in einer von Konsum und Werbung normierten Welt verhält. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  8. Genau umgekehrt verhält sich der Trend bei den "importierten" Landwirten, von denen es nach Angaben des französischen Agrarministeriums mittlerweile um die 5000 gibt - die Kleinbauern wie Stapel nicht eingerechnet. ( Quelle: Welt 1996)
  9. "Es kommt immer darauf an, wie sich der Tourist vor Ort verhält", sagt Stefanie Ostermeyer von der Marketingabteilung. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  10. Sensoren zeichnen auf, wie sich das Material verhält, ob sich die Platte etwa durchbiegt oder kleine Risse verbreitern. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.11.2005)