Gerade wieder brachte er Forstleute gegen sich auf, weil er sich ungerührt über ein von seinem eigenen Ministerium verhängtes Pflanzverbot für Schwarzerlen hinwegsetzte.
( Quelle: Tagesspiegel vom 19.05.2003)
Er wollte damit erreichen, dass ein gegen ihn verhängtes Gerichtsurteil überprüft werde, teilte die Polizei mit.
( Quelle: Die Welt Online vom 14.07.2004)
Die Klage eines Berliner Hooligans gegen ein von der Polizei verhängtes Aufenthaltsverbot in der City ist am Dienstag vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen worden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)