Dort erging der Spruch, das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Argentinien sei rechtswidrig, der Anspruch keineswegs verjährt - auf eine Revision in Buenos Aires wartet Troiani noch immer.
( Quelle: FREITAG 2000)
Noch ist unklar, ob die erhobenen Vorwürfe der Bestechlichkeit bereits verjährt sind.
( Quelle: Spiegel Online vom 16.07.2004)