Die Kl. und der Erblasser waren deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Inland. Sie haben durch die Regelung der Konteninhaberschaft ihre vermögensrechtlichen Beziehungen geordnet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die drei mündlichen Verhandlungen seien Teil der wohl größten noch anhängigen vermögensrechtlichen Streitigkeit in Deutschland gewesen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.08.2005)