vermögensrechtlichen

  1. Die Kl. und der Erblasser waren deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Inland. Sie haben durch die Regelung der Konteninhaberschaft ihre vermögensrechtlichen Beziehungen geordnet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die drei mündlichen Verhandlungen seien Teil der wohl größten noch anhängigen vermögensrechtlichen Streitigkeit in Deutschland gewesen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.08.2005)