verteilungsfähiges

  1. In der Praxis ist das Vergleichsverfahren ebenso ineffizient wie das Konkursrecht: In etwa drei Viertel der Fälle gibt es wegen vielfältiger Vorrechte (z. B. Fiskus, Sozialversicherung) kein verteilungsfähiges Vermögen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)