vertragsgemäßen

  1. Kleine Veränderungen gehören aber zum vertragsgemäßen Verbrauch, seien also erlaubt. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Auch ist es nach Ansicht des Gerichts durchaus erlaubt, Wäsche im Bad zu trocknen, denn dies entspreche dem völlig normalen und vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjektes. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  3. Der Nikotingenuss gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, den kein Vermieter verbieten darf. ( Quelle: Die Welt Online vom 23.08.2004)