verwahrter

  1. Diese Klauseln müssen die Banken nun aus dem Kleingedruckten streichen. "Die Berechnung eines Entgelts für die Herausgabe verwahrter Wertpapiere benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen", rügten die BGH-Richter. ( Quelle: Die Zeit (51/2004))