Unter diesen Umständen kann von einer Vorgreiflichkeit des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausgegangen werden, die im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Aussetzung des Personenstandsverfahrens rechtfertigen kann.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Erben des Holzhändlers versuchten, bis zur letzten verwaltungsgerichtlichen Instanz vergeblich, nachträglich die Umwertung zu erreichen.
( Quelle: Welt 1999)
Der Hinweis von Bergs, daß es sich hier um einen verwaltungsgerichtlichen Prozeß und nicht um ein Zivilverfahren handele, wurde vom Gericht einfach ignoriert.
( Quelle: Junge Welt 1999)