Zu dem begünstigten Verkauf durch die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) sind auch Alteigentümer berechtigt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Federführend bei den Verkäufen ist die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG), eine Nachfolgerin der Treuhand.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)