verwaltungsgesellschaft

  1. Zu dem begünstigten Verkauf durch die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) sind auch Alteigentümer berechtigt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Federführend bei den Verkäufen ist die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG), eine Nachfolgerin der Treuhand. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)