Das wäre seine Pflicht, statt dessen betreibt er die Stellenverminderung lax, ohne verwaltungsinternes, erst recht ohne öffentliches Engagement.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich, da es sich um ein verwaltungsinternes Verfahren handle.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.10.2001)