Während die verwaltungsmäßige Bearbeitung der Vorhaben zentral erfolgt, obliegt die Planung, die fachliche Vorbereitung der Vergabe und die Begleitung des Vorhaben denjenigen Arbeitseinheiten, in deren sachliche Zuständigkeit das Forschungsthema fällt.
( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
Die Bundesbank hebt hervor, daß dabei weitgehend auf staatliche oder verwaltungsmäßige Zwänge verzichtet werde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)