Beim Versuch, die vorgefundenen Beeinflussungen zu systematisieren, unterschied der Zweitberichterstatter eine (zwingende) privatrechtsbindende und eine lediglich indizielle Wirkung der verwaltungsrechtlichen Vorgaben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wenn, ja wenn da nicht dieser preußische Drang zur verwaltungsrechtlichen Kleinkrämerei wäre.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Mit dieser Rechtsprechung übernimmt das Bundesverfassungsgericht Aspekte des verwaltungsrechtlichen Bestandsschutzes, der auf die Sicherung des durch die Eigentumsausübung legal Geschaffenen zielt (54).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)