Sie deutet den Rückzug des Individuums ins Private als Entzug vor den Schutzinteressen der Gesellschaft: Wer sich die Freiheit nimmt, bei und für sich selbst zu bleiben, verwirkt das Recht auf diese Freiheit eben dadurch, dass er es in Anspruch nimmt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.03.2004)
Warum soll die Bundesrepublik ihre Existenzberechtigung verwirkt haben?
( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.10.2004)
Deshalb hat das Landgericht München entschieden: Alle Ansprüche gegen deutsche Behörden sind verjährt und verwirkt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)