Laut Gesetzgeber müssen Autoscheiben klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Auch müssen sich die Nutzer an einem bestimmten Standort drängen, um die Bilder verzerrungsfrei zu sehen - bei I-Cone genügen Polarisationsbrillen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.05.2002)