Nur eine Kirche, die eines Sinnes ist (vgl. 1 Kor 1, 10) und in Liebe der Wahrheit dient (vgl. Eph 4,15), kann Sauerteig sein für die Welt.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Das Gesetz über die Verwaltung der Deutschen Bundespost (Postverwaltungsgesetz) - BGBl III, 900-1 - enthält keine Eingrenzung des nach § 2 I, II 1 FAG eröffneten weiten Ermessensspielraums, bestätigt diesen vielmehr (vgl. § 2 I bis III PostVwG).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Versorgungsrente des Pflichtversicherten und die Versicherungsrente des freiwillig Weiterversicherten oder des beitragsfrei Versicherten (vgl. § 37).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Was erstmal banal klingt, ist mathematisch höchst interessant, denn beim Krawattenbinden beschreibt man - meist unbewusst - einen Zufallspfad auf einem Dreiecksgitter (vgl. Knotenmechanik).
( Quelle: Telepolis vom 07.12.2002)
Diese wesentlichen Elemente sind grundlegend für die Rechenfähigkeit des Systems, die logischen Operationen (vgl. Quanten Logik).
( Quelle: Telepolis vom 03.04.2003)
Die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch den Wohnwert eines Familienheims (und etwaige Hauslasten) ist in der Regel endgültig (vgl. BGH, NJW 1986, 1342 = FamRZ 1986, 437 (438); Soergel/Häberle, BGB, 12. Aufl., § 1578 Rdnr.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bei Frachtverträgen kommt es hingegen in erster Linie darauf an, wer die Klausel in den Vertrag eingeführt hat (vgl. BGH, LM § 157 BGB (Ge) Nr. 2 = BB 1952, 903; BGH, LM § 346 HGB (B) Nr. 3 = MDR 1964, 48).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Er ist aus diesen Gründen kein ArbN, weil er persönl. nicht in dem gleichen Maße abhängig ist (vgl. Gröninger-Rost, Heimarbeitsrecht, § 2 Anm. 2b).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
An den Metallterminmärkten waren die seit einigen Wochen ohnehin schwachen Kupfer-Notierungen am Freitag deutlich abgesackt und hatten auch die Preise für Gold und Silber mit in den Keller gezogen (vgl. Bericht auf der Börsenseite).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Vor allem die recht unklaren Syndrome (Syndrom = Symptomenkomplex "Gruppe von gleichzeitig zusammen auftretenden Krankheitszeichen", vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch) wiederholten sich neben Grippeerkrankungen ständig.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)