Diese Gruppe war schon vor Weihnachten als möglicher Käufer im Gespräch gewesen (vgl. SZ vom 21. Dezember).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Sie ist aber auch dann zumindest entsprechend anwendbar, wenn ein nach dem Recht der DDR zu beurteilender Anspruch erst nach dem Beitritt entstanden ist (vgl. auch BGH, DtZ 1994, 341 = LM H. 3/1995 DDR- AnlagenimportO Nr. 1 = WM 1994, 1945 (1948)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Für eine vorübergehende Kreditaufnahme würde der Vewalter regelmäßig eine Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft benötigen (vgl. Senat, GE 1985, 995).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Ölpreis an den internationalen Märkten hatte auf die Nachricht vorübergehend mit einem deutlichen Anstieg reagiert (vgl. SZ vom 3. 1.).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das ist der wichtigste Bestandteil eines ersten Sparpakets, das die Consignia Plc, London - unter diesem Namen firmiert die frühere Royal Mail neuerdings - am Montag beschlossen hat (vgl. SZ vom 25.3.).
( Quelle: )
Dann wüßten sie nämlich, daß bereits 1914 die Anzahl der weiblichen Opern feststand, nämlich 350 aus der Feder von 191 Komponistinnen, darunter 27 deutschen (vgl. "Die Musik" XIII/23, 1914, S. 270272).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Zum allgemeinen Problem der wenig benutzerfreundlichen und eher schwerfälligen Editionspolitik der deutschen Kommentarverlage habe ich an anderer Stelle einen Reformappell zu lancieren gewagt (vgl. NJW 1991, 2618).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein von der Treuhand-Nachfolgerin Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderlasten (BvS), Berlin, in Auftrag gegebenes Gutachten nennt lediglich Kosten in Höhe von 1,96 Milliarden DM (vgl. auch SZ vom 22. April).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Ferner sieht er ein "verschlanktes" Investitionsvorrangverfahren (vgl. § 12 VZOG, erlaubte Maßnahme) zur Sicherung einer Verfügungssperre und eine vorläufige Einweisungsmöglichkeit (§ 15 VZOG) vor.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Wortlaut des § 385 II AO, wonach für die entsprechende Anwendung vorausgesetzt wird, daß kein Steuerstrafgesetz verletzt werde, besagt nichts darüber, unter welchen Voraussetzungen ein solches verletzt wird (vgl. Würthlein, wistra 1986, 259).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)