vgl.

  1. Vor allem das soeben eröffnete Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, vorläufig abschließender Teil des so genannten Bandes des Bundes, weckt dank seiner Raum- wie Blickinszenierung ungeteilte Begeisterung (vgl. FR vom 9. 12.). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.12.2003)
  2. Etwa 16 Millionen Iraker, zwei Drittel der Bevölkerung, lebten schon vor Ausbruch des zweiten Krieges ausschließlich von Lebensmittelrationen, die sie mit den nötigen täglichen 2.200 Kalorien versorgten (vgl. 16 Millionen Hungernde). ( Quelle: Telepolis vom 16.04.2003)
  3. Bei der Auslegung hat das Gericht entsprechend § 133 BGB zu erforschen, was die Partei wirklich begehrt; auf den Wortlaut des Antrags kommt es nicht entscheidend an (vgl. RGZ 110, 1, 15; SchlHOLG SchlHA 1963, 123). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Ein rechtl. Verhältnis ist dagegen ein personhaftes Ordnungsverhältnis zwischen Menschen (vgl. meine Ausführungen WissR 1970, 201 ff.). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Darüber, daß § 17 Abs. 2 GaststättenG als eine Arbeitsschutzvorschrift für Frauen anzusehen ist, vgl. BAG (GS) GewO § 105b; FeiertagslohnzahlungsG § 1 Hinweis: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Nachdem die Veba kürzlich ihre Kooperation mit der Cable & Wireless plc, London, präsentiert hat (vgl. SZ vom 27. 1.), zieht RWE jetzt mit einer großen Netzkooperation nach. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Diese ist die "schwächere Fraktion", weil es zwei Fraktionen sind (vgl. "Ich bin zwei Öltanks."); sofern die Geschäftsordnung des Bundestages etwas anderes vorsieht, ist die Geschäftsordnung zu ändern. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.09.2005)
  8. Sie muß noch weiter präzisiert, diskutiert und schließlich verhandelt werden' (vgl. 'Thema des Tages'). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Der Beschluß der EU- Agrarminister, Italien, Spanien und Griechenland nicht für das Überschreiten der Milchquoten zur Kasse zu bitten (vgl. SZ vom 31. 5.), erspart diesen Ländern Strafgelder von zusammen 1,2 Milliarden ECU (rund 2,22 Milliarden DM). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  10. Das Problem soll hier nicht vertieft werden, zumal über die Deutung des Schrankenvorbehalts Meinungsverschiedenheiten bestehen (vgl. dazu grundlegend aber nunmehr BVerfG, NJW 1976 S. 2123-[2125]). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)