vgl.

  1. Auf der Basis der zur Zeit vorliegenden Schätzdaten wird er 1997 um einen weiteren Prozentpunkt auf 32,4 % steigen (vgl. Graphik I/9). ( Quelle: bmb+f Faktenbericht 1998)
  2. Denn derartige, auch in Wohnungseigentumsverfahren zulässige Zwischenentscheidungen sind in bezug auf Rechtsmittel wie Endentscheidungen anzusehen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1989, 143). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Er wird dagegen im allgemeinen auch zu diesem Zetpunkt noch normale Narkoserisiken abschätzen und zwischen den unterschiedlichen Risiken ihm alternativ vorgeschlagener Narkoseverfahren abwägen können (vgl. insoweit Deutsch, S. 67). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Bei der Peseta zeichnete sich zum Wochenbeginn mit dem neuen historischen Börsentief von 1,1668 (1,1682) DM keinerlei Erholung ab (vgl. gesonderte Meldung). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Deshalb sieht auch das heutige Recht in solchen Fällen immer noch unter gewissen Voraussetzungen ein Ruhen von Versorgungsbeiträgen vor (vgl. z.B. jetzt § 160 BBG). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Zu einem Streit zwischen ArbGeb. und Gewerkschaft anläßlich der Einführung einer Anwesenheitsprämie vgl. Nr. 2 zu § 45 BetrVG. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Platons schon aus den frühen Dialogen bekannte Neigung zu gelegentlich überschäumender Ausgelassenheit, die aber nie um ihrer selbst willen da ist (vgl. etwa Euthydemos), hat sich bis ins Alter bewahrt, nur andere Ausdrucksformen angenommen. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  8. Außergewöhnlich scharf hat die Akademie der Künste Berlin-Brandenburg die Kunstausstellung "Aufstieg und Fall der Moderne" (vgl. Tagesspiegel vom 11. Mai) in Weimar kritisiert. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  9. Ansonsten muß er - abgesehen vom Einzelfallmaßstab des § 242 BGB - regelmäßig nur über die ihm bekannten Umstände aufklären (vgl. BGH, NJW 1981, 2685 = LM § 779 BGB Nr. 47). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Die Sachinvestitionen will Bosch auf knapp über 2 Milliarden DM aufstocken, die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen rascher als den Umsatz steigern (vgl. Tabelle). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)