In den vergangenen Jahren wurden Gemeinden verschiedentlich von den Gerichten gestoppt, weil man in der Überschreitung der gemeinderechtlichen Grenzen auch einen Wettbewerbsverstoß sah (vgl. OLG Hamm Urteil vom 23.9.1997 - 4 U 99/97).
( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.08.2001)
In der Vormerkungsbestellung aufgrund Bewilligung eines Nichtberechtigten liegt aber eine Verfügung i. S. von § 893 BGB (vgl. BGHZ 57, 341).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Diese Kosten sind deshalb aus einer eigenen Ersatzberechtigung der Ehefrau erstattungsfähig, weil sie ihrerseits einen entsprechenden, unterhaltsrechtlichen Erstattungsanspruch gegen den Kl. hat (§ 11 StrEG; vgl. Meyer, JurBüro 1976, 147 (149)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Nachwirkungstheorie des BAG ist nicht überzeugend; vgl. dazu meine ausführliche Stellungnahme in der Anmerkung zu BAG AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Sie beinhaltet die Schaffung einer Aufsichtsorganisation und den Erlaß allgemeiner Aufsichtsanordnungen (vgl. Thume, Die Haftung des Spediteurs für Kardinalfehler und grobe Organisationsmängel, abgedr. in TransportR 1991, 209 ff. (211)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Kurz zuvor hatte der Konzern den Verkauf zweier rumänischer Mehrheitsbeteiligungen bekanntgegeben (vgl. SZ vom 18. Oktober).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Wird nach Zuleitung des Vorhabenplanes dieser nämlich wesentlich geändert, was vorliegend der Fall ist, muß das Verfahren gänzlich neu begonnen werden, um die Rechte des Berechtigten zu wahren (vgl. BVerwG, ZOV 1993, 114 = VIZ 1993, 155).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Damit tritt Alex Halderman in die Fußstapfen seines Professors Edward Felten, der durch das Hacken der SDMI-Wasserzeichen die Musikwirtschaft gegen sich aufbrachte ( vgl. Good bye SDMI!).
( Quelle: Telepolis vom 21.10.2002)
Nur im Falle einer Anspruchsidentität steht die Anbringung des Antrages auf ein Güteverfahren in Ansehung der Verjährungsunterbrechung der Klageerhebung gleich (vgl. OLG Hamburg, TranspR 1993, 66 (68)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die US-Strategie reicht jedoch weltpolitisch weit über das Interesse am Ölstandort Irak hinaus (vgl. Ulrich Kienzle).
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.02.2003)