Chinesische Küche hat nichts gemein mit dem Ihnen bekannten China-Restaurant um die Ecke (vgl: renquan wenti, dt: Menschenrechtsverletzung).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.09.2001)
Erklärungswille (vgl. dazu bereits oben), gerichtet auf Änderung des Dekorateurvertrages in einen Verkäufervertrag, nicht beigemessen werden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Nur wer bewußt verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, muß sich den Risikoausschluß entgegenhalten lassen (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 472 = LM § 152 VVG Nr. 5 = VersR 1987, 174 (175)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nach der Gegenmeinung kommt den Vorschriften über die Abschnittsbesteuerung Vorrang zu (vgl. Böddinghaus/Klevemann, DB 1987, 120).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Vor vier Jahren haben die Teheraner Machthaber die damaligen Studentenproteste brutal beendet (vgl. Es brodelt in Teheran).
( Quelle: Telepolis vom 10.07.2003)
Dieses Verständnis der gemeindegebietsbezogenen Trägerschaft der Gemeinde wird durch die Entstehungsgeschichte nachdrücklich bestätigt (vgl. BT-Dr 7/2496, S. 36 (1976)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das unbewegliche Vermögen war beim jeweiligen Rat des Kreises in den Bodenfondsakten besonders zu führen (vgl. § 3 der VO vom 17. 7. 1952).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Entscheidend ist, daß sie für billige Dienstleistungen werben - den Hombachschen Niedriglohnsektor -, weil sie erkennen, daß auch die Nachfrage nach Dienstleistungen auf Grenzen stößt (vgl. den Artikel von Dräger und Wolf im vorigen Freitag).
( Quelle: FREITAG 1999)
Daß der Jahresüberschuß nach Steuern um 13,1 Prozent zurückgegangen ist (vgl. Tabelle), liegt daran, daß die Schwankungsrückstellungen kräftig dotiert werden mußten, also Reserven gelegt wurden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Dies gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen das Siedlungsunternehmen von der Ausübung des Vorkaufsrechts abgesehen hat (vgl. Senat, NJW 1966, 2310 = LM § 9 GrundstückverkehrsG Nr. 8 = RdL 1966, 231 (232ff.)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)