Unterschiedliche Meinungen gibt es insbesondere über die vorgesehene Funktionstrennung (vgl. Thema des Tages).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Im Kreis Aachen proben derzeit Polizei, BGS, Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt, aber auch Feuerwehren, Rettungsdienste und das Technische Hilfswerk den Ernstfall (vgl. Die Sprachqualität stimmt schon einmal).
( Quelle: )
Damit wird der Grundsatz durchbrochen, daß die Bedingungen des Exportvertrages für den Exportbetrieb verbindlich sind (Durchgängigkeit des Exportvertrages, vgl. § 20 der 3. DDR- DVO/VG).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Zuvor hatte Gysi sich zum "berühmten Jugendkommuniqué" (des SED-Politbüros vom September 1963) bekannt (vgl. ND vom 30./31. Dezember 1989, Seite 9).
( Quelle: Junge Welt 1999)
Nur eine solche "Regelung" der Telefonbenutzung würde der Mitbestimmung unterliegen (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 10. 1. 1977 - CL 15/76 - RiA 1977, 218).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Das schreibt Ihnen einer, der von Ihnen so hochgeschätzten 'Freizeitkünstler', auch Lehrer genannt (vgl. Streiflicht!), soeben von einer Fernreise von den Ostfriesischen Inseln zurückgekehrt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Aussage "Behinderung ist keine Krankheit, sondern eine besondere Form von Gesundheit" (vgl. Ethnische Grundaussagen der Lebenshilfe e. V.) ist nichts hinzuzufügen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Damit besteht kein Bedürfnis dafür, dem Nebenintervenienten bereits im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß eine parteigleiche Stellung, wie sie § 69 ZPO vorsieht, einzuräumen (vgl. Deneke, ZZP 98, 105).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Vielleicht hilft das noch etwas: Pro 7 ist der beste aller Privatsender (vgl. Die Simpsons).
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.07.2003)
Berufsausbildungsverträge Behinderter sehen oftmals auch keine Ausbildungsvergütung vor, sondern enthalten nur den Hinweis, daß ihnen ein Ausbildungsgeld vom Träger der Rehabilitationsmaßnahme gewährt wird (vgl. Natzel, aaO, S. 342; Weber, aaO).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)