Mit bereits existierenden Programmen dürfte aber ein Konzern die 30 Prozent überschreiten, ohne daß, wie bisher geplant, 'vielfaltsichernde Maßnahmen' wie die Abgabe von Sendezeiten notwendig wären.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Sendereigner muß dann bloß noch "vielfaltsichernde Maßnahmen" einführen, zum Beispiel einen Programmbeirat, schwupp, ist die Meinungsmacht keine mehr.
( Quelle: TAZ 1996)
Allein bei der nicht ganz unmaßgeblichen Frage, was geschieht, wenn ein Konzern die Obergrenze erreicht, haben die Medienreferenten drei Alternativen notiert: Entflechtung, keine Entflechtung, 'vielfaltsichernde Maßnahmen'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)