Der ehemalige Geheimdienstchef Näss und Fahndungsleiter Holmér wurden nach viermonatigem Geheimprozeß als Hauptschuldige zu Geldstrafen verurteilt, die Mitangeklagten wurden freigesprochen, obwohl das Gericht die Abhöraktionen für ungesetzlich erklärte.
( Quelle: TAZ 1990)
Nach viermonatigem Kampf hält er schließlich das ersehnte Touristenvisum in den Händen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)