vom-Hundert-Satzes

  1. Ihre absolute Höhe bestimmt sich auf der Grundlage eines vom-Hundert-Satzes (Prozentsatz) nach der Höhe des vorenthaltenen Betrages (Nettokapital) und dem Zeitraum dieser Vorenthaltung (Laufzeit). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)