Der Gebührenrahmen zur Erhebung von Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung nach § 2 der Grundstücksverkehrsordnung ist mit mindestens 50 DM und höchstens eins vomTausend des Verkaufspreises des Grundstücks neu festgesetzt worden (94).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)