Es gibt keinen Grund dafür, dass Ewald nicht wenigstens zwei Jahre bekommen hat. " Walther Tröger, NOK-Präsident: "Wichtig ist in erster Linie die Feststellung der Strafbarkeit von Handlungen der beiden Angeklagten.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Beim Amtsgericht und beim Landgericht bekam er Recht: Der Nachbar habe die Gesamtstrategie verfolgt, durch eine Vielzahl von Handlungen Kaufinteressenten systematisch zu vertreiben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.06.2003)
Die eine Seite ist an der Frage der Vorwerfbarkeit von Handlungen interessiert, die andere Seite an der Aufklärung ihrer Ursachen.
( Quelle: Die Zeit (12/1997))
Bei der Beurteilung von Handlungen gehen wir entweder von den insgeheimen Absichten oder von den offensichtlichen Folgen aus.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.01.2001)