von Handlungen

  1. Es gibt keinen Grund dafür, dass Ewald nicht wenigstens zwei Jahre bekommen hat. " Walther Tröger, NOK-Präsident: "Wichtig ist in erster Linie die Feststellung der Strafbarkeit von Handlungen der beiden Angeklagten. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Beim Amtsgericht und beim Landgericht bekam er Recht: Der Nachbar habe die Gesamtstrategie verfolgt, durch eine Vielzahl von Handlungen Kaufinteressenten systematisch zu vertreiben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.06.2003)
  3. Die eine Seite ist an der Frage der Vorwerfbarkeit von Handlungen interessiert, die andere Seite an der Aufklärung ihrer Ursachen. ( Quelle: Die Zeit (12/1997))
  4. Bei der Beurteilung von Handlungen gehen wir entweder von den insgeheimen Absichten oder von den offensichtlichen Folgen aus. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.01.2001)