Für den Einzug in das ehemalige Bauhaus müsse es eben eine Befreiung von den Bestimmungen des Bebauungsplans geben.
( Quelle: Abendblatt vom 23.05.2004)
Mit dem Ehrengrab für den Schauspieler Harald Juhnke macht der Berliner Senat erneut eine Ausnahme von den Bestimmungen.
( Quelle: Die Welt vom 05.04.2005)