Die Richter betonten in der Urteilsbegründung unter anderem, bei dem Fernsehduell handele es sich um Gegensatz zu von den Parteien verantworteten Wahlwerbespots nicht um eine Auftragssendung.
( Quelle: ZDF Heute vom 20.07.2002)
Solche Vorschläge müßten von den Parteien selbst kommen: "Van Miert hat kein Hehl daraus gemacht, daß die Fusion ohne Änderungen nicht genehmigt werden kann."
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)