vorbringende

  1. Auch das ist schwarz auf weiß geregelt: "Bei erwiesener Unmöglichkeit der Einigung in einer Einzelfrage unterläßt die vorbringende Fraktion im Sinne des Geistes dieser Vereinbarung bis zu einer späteren möglichen Einigung parlamentarische Initiativen." ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)