Der betroffene Mieter muss deshalb grundsätzlich auch nach einem (vorfristigen) Auszug die Miete bis zum regulären Vertragsende weiterzahlen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Heroische Selbstverpflichtungen zur vorfristigen Übererfüllung des Plans fehlten völlig.
( Quelle: TAZ 1990)
An sich ist die Hölle der vorfristigen Selbsteinlieferung von Menschen nicht abgeneigt, aber in diesem Fall liegt die Sache anders.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)