Ergibt sich im Rahmen notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen, dass ein wirtschaftlich denkender Hauseigentümer zugleich verbessernde bauliche Veränderungen vornähme, lässt die Rechtsprechung ausnahmsweise einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zu.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
NOK-Schatzmeister Werner Göhner überraschte am Sonnabend mit der Aussage, "das NOK würde illiquide werden", falls es nicht den Finanzausgleich aus dem Rest von 2,2 Millionen Mark vornähme.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)