Einerseits soll das künstlich erzeugte Leben am Lebensbeginn absolut unantastbar sein, andererseits darf es jedoch in unbestimmter Vielzahl für den wiederholt vornehmbaren bloßen Versuch, eine Schwangerschaft herbeizuführen, aufgeopfert werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)