vornehmbaren

  1. Einerseits soll das künstlich erzeugte Leben am Lebensbeginn absolut unantastbar sein, andererseits darf es jedoch in unbestimmter Vielzahl für den wiederholt vornehmbaren bloßen Versuch, eine Schwangerschaft herbeizuführen, aufgeopfert werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)