vorsätzliche Sachbeschädigung

  1. Der hatte im Zusammenhang mit der Suche des Sozialamtes nach legalen Flächen für Graffiti-Sprayer öffentlich erklärt, Graffiti-Malerei sei keine Kunst, sondern vorsätzliche Sachbeschädigung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.02.2004)