Er bestreite vorsorgl. die zur Zahlungswiderklage angestellte Berechnung der Bekl. mit Nichtwissen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Als der Vorkaufsberechtigte sein Recht doch ausüben wollte, wurde diese Veräußerung vom Vorkaufspflichtigen vorsorgl. angefochten.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)