Wichtig war nur die Frage, ob sich der 71jährige frühere Anwalt durch strafrechtlich vorwerfbare Methoden persönlich bereicherte.
( Quelle: Welt 1996)
Eine derartig unverantwortliche und vorwerfbare private Wirtschaftsführung lasse Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Soldaten zu, berühre seine dienstlichen Verwendungsmöglichkeiten und mache ihn in zu einem Sicherheitsrisiko.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)