Grundsätzlich raten die Experten, sich eine Strafanzeige gegen den Ladeninhaber wegen Freiheitsberaubung vorzubehalten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Bislang sieht der Plan für das "Atrium" vor, das Erdgeschoss für den Einzelhandel vorzubehalten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)