Objektiv wäre es besser gewesen, wenn Sie von dem knapp einen Euro geschrieben hätten, der pro wahlberechtigtes Mitglied anfällt, statt von den Gesamtkosten.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 08.05.2005)
Es hätte deswegen anstelle des alleinigen Vertreters der Gruppe der Angestellten S. ein anderes wahlberechtigtes Mitglied dieser Gruppe als Ersatzmitglied für den Wahlvorstand nicht nur bestellt, sondern auch tatsächl. herangezogen werden müssen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)