wahlrechtlichen

  1. Die Doppelmitgliedschaft gilt aus wahlrechtlichen Gründen als wichtig. ( Quelle: Spiegel Online vom 13.12.2005)
  2. Der ursprünglich vorgeschlagene Bündnis-Name 'Demokratische Linke.PDS' habe sich aus wahlrechtlichen Gründen als nicht realisierbar erwiesen. ( Quelle: RTL vom 23.06.2005)
  3. Der ursprünglich vorgeschlagenen Bündnisname 'Demokratische Linke.PDS' habe sich aus wahlrechtlichen Gründen als nicht realisierbar erwiesen. ( Quelle: RTL vom 23.06.2005)