Die farblose Flüssigkeit gilt als stark wassergefährdend.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Dabei ist doch das verwandte 2-Nitroanisol (Kenn-Nummer 647) nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für wassergefährdende Stoffe als wassergefährdend (WKG:2) eingestuft.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)