Dabei ist doch das verwandte 2-Nitroanisol (Kenn-Nummer 647) nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für wassergefährdende Stoffe als wassergefährdend (WKG:2) eingestuft.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Früher sei die stark wassergefährdende Flüssigkeit in vielen Betrieben in offenen Bottichen über Firmenareale gekarrt worden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Die Gewässerbelastung durch wassergefährdende Stoffe hat deutlich zugenommen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 23.03.2005)