wegen seiner Erkrankung

  1. Deshalb hätte der Kl. Anspruch auf Lohnfortzahlung gehabt, wenn er einer Arbeitsanordnung der Bekl. in der in Rede stehenden Zeit wegen seiner Erkrankung nicht hätte Folge leisten können. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Entscheidend sei im vorliegenden Fall nicht, dass der Ehemann in einem Heim untergebracht sei, sondern dass er wegen seiner Erkrankung keine eheliche Gemeinschaft führen könne. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.03.2005)
  3. Der unter Herzrhythmusstörungen leidende Möllemann hatte Freitag angekündigt, sich wegen seiner Erkrankung frühestens Ende November äußern zu können. ( Quelle: )