Nicht einmal ihr Krieg im Kaukasus, dem der Westen mit einer um keinen Meter weichenden Heimatfront aus Redaktionskonferenzen, Schneideräumen, Feuilletonspalten und Sonntagsreden todesmutig Paroli bietet?
( Quelle: FREITAG 2000)
Die weichenden Erben erhalten daher die Abfindung nach § 12 HöfeO nicht für eine Erbquote am Hof als Entgelt für deren Aufgabe. Die Abfindung einschließlich einer Nachabfindung nach § 13 HöfeO ist daher kein Entgelt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)