weist

  1. Kein Schadensersatz für NS-Kriegsverbrechen BGH weist Forderung von Angehörigen ab Karlsruhe (dpa) Deutschland muss für Kriegsverbrechen des Naziregimes keinen Schadensersatz an Hinterbliebene zahlen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 27.06.2003)
  2. Der neue Etatentwurf weist jetzt Gesamtausgaben von 439,9 Milliarden Mark aus, denen Steuer- und sonstige Einnahmen in Höhe von 386,6 Milliarden Mark gegenüberstehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Er weist auf einen Kollegen im Ostfriesennerz, der neben dem träge vorwärtskriechenden Fertiger hin und her patrouilliert: den Oberpolier. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Während die privaten Haushalte 2004 erstmals mehr Investmentfondsanteile verkauften als kauften - hier weist die Statistik ein Minus von sieben Mrd. Euro aus - verdoppelte sich das Volumen der bei Banken gekauften Schuldverschreibungen auf 40 Mrd. Euro. ( Quelle: Die Welt vom 18.10.2005)
  5. Das Senats-Konzept weist für insgesamt 25 Gewerbestandorte eine entsprechende Zielgruppenorientierung aus. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  6. Bauernverbandssprecher Michael Lohse weist die Vorwürfe Graefe zu Baringdorfs entschieden zurück. ( Quelle: Die Welt Online vom 26.07.2003)
  7. Sonneborn erklimmt eine Trittleiter und weist seine Anhänger in die Tricks der Mediendemokratie ein: "Ich bitte Sie, sich frenetisch zu gebärden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.04.2005)
  8. Auf einen Nebenaspekt weist die Landesregierung als Auftraggeber gerne hin: Markus habe gezeigt, dass die rheinland-pfälzischen Schüler besser abschneiden als diejenigen in anderen Bundesländern, die an ähnlichen Studien teilgenommen haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.07.2002)
  9. Schmidtchen weist auf, daß "Osteltern" mehrheitlich einen reifen, Liebe und Forderung verbindenden Erziehungsstil lebten, während im Westen (bis heute) der naive, auf Forderungen verzichtende Stil mehrheitlich angewendet wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  10. Toll Collect weist die Forderungen zurück. ( Quelle: n-tv.de vom 12.04.2005)